Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der JAY Solution GmbH, Eduard-Bodem-Gasse 1, 6020 Innsbruck, Österreich, nachfolgend “die Agentur” genannt.
Aktuelle Fassung vom: 03.04.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“ genannt) regeln die Leistungserbringung durch die Agentur gegenüber dem Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die die Agentur mit seinen Kunden schließt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen. Der Kunde bestätigt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, so ist dieser vor Vertragsschluss verpflichtet, auf seine Verbrauchereigenschaft hinzuweisen.
1.3 Die Agentur erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGBs. Abweichende AGBs des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGBs. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung der Agentur notwendig.
2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung
2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens der Agentur gilt folgendes:
Die Agentur betreut die Kunden insbesondere in ihren Werbemaßnahmen zur Mitarbeiter- und Kundengewinnung, Einstellungsprozessen (Recruiting), bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Vertrieb im Rahmen des Angebots respektive der Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie allgemeine Digitalisierungs- und Automatisierungsdienstleistungen. Es handelt sich um eine Dienstleistung und die Agentur übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde.
2.2 Die Agentur ist verpflichtet, Ihre Dienstleistung sorgfältig zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt dafür, die Unterstützung Dritter einzuholen.
2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Agentur beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden erfüllt wurden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich geschlossen werden.
3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen der Agentur und dem Kunden behält sich die Agentur vor, diese zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzuzeichnen. Details können der Datenschutzerklärung der Agentur entnommen werden.
4. Mitwirkungspflicht & Abnahmepflicht des Kunden
4.1 Zur vollständigen Leistungserbringung ist die Agentur auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist daher verpflichtet, binnen 14 Tagen ab Aufforderung der Agentur die für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Informationen bereitzustellen und einen Onboarding-Termin wahrzunehmen.
4.2 Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist gemäß Punkt 4.1., ist die Agentur berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilleistungen gemäß Punkt 4.3. auf Basis der bisherigen Informationen zu erbringen und dem Kunden dafür das vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen.
4.3 Die Teilleistungen für Webseitenprojekte sowie die entsprechenden Anteile am Gesamtaufwand für die Erbringung der Gesamtleistung, nämlich der Erstellung einer Webseite, gliedern sich wie folgt: #1 Projekt Setup (5% des Gesamtaufwandes) - Initiales Onboarding Gespräch - finale Absprache und Fixierung des Konzepts - Initiale Suchwortanalyse und Konkurrenzanalyse #2 Design-Phase (40% des Gesamtaufwandes) - Gestaltung eines modernen Designs gemäß Vorgaben - 2 Korrekturschleife für das Design - Freigabe des Designs durch den Kunden #3 Umsetzungs-Phase (35% des Gesamtaufwandes) - Einrichtung technischer Infrastruktur (Hosting, Webbuilder, Backup System, etc.) - Technische Umsetzung und Programmierung des Designs - Einfügen aller Inhalte (Grafiken, Bilder, Videos, Texte, etc.) - Umsetzung des Responsive Designs - Einführung ggf. notwendiger weiterer Sprachen - Einrichtung eines ggf. notwendigen Content Management Systems #4 Optimierungs-Phase (15% des Gesamtaufwandes) - SEO Onpage (Meta-Tags, Überschriftenstruktur, etc.) - SEO inhaltliche Optimierung der Textes und der Suchwörter - KI Optimierung: Hinterlegung aller Informationen für die Auslesbarkeit für LLM - Testing und Optimierung der Ladezeiten - Finales internes Testing und interner Qualitätscheck - Finale Abnahme durch den Kunden #5 Veröffentlichung (5% des Gesamtaufwandes) - Einrichtung ggf. notwendiger Kundenzugriffe - Veröffentlichung der Website - Überprüfung der Auffindbarkeit (Indexierung; Google Search Console) 4.4. Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist gemäß Punkt 4.1., ist der Kunde darüber hinaus zur Leistung einer Konventionalstrafe in Höhe der Hälfte des im Angebot vereinbarten Entgelts (Angebotsbetrag) verpflichtet. Die Konventionalstrafe wird unabhängig vom Eintritt oder Nachweis eines tatsächlichen Schadens und unmittelbar mit fruchtlosem Ablauf der Frist gemäß Punkt 4.1. fällig. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche der Agentur bleiben davon unberührt.
4.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Agentur grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstleistungsrecht. 4.6. Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens die Agentur dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt zusätzlich Folgendes:
Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen (Teil-)Leistung eine Abnahme der (Teil-)Leistung zu verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen und diese gem § 377 UGB schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden und Schadenersatzansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Die Agentur ist ferner berechtigt, den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tagen zur Abnahme aufzufordern.
Ist zwischen den Parteien strittig, ob ein wesentlicher oder ein nicht wesentlicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Wirtschaftskammer bestellter Sachverständiger anzuhören. In jedem Falle ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet. 4.7. Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von 60-90 Minuten seitens der Agentur an. Sollten die Interessenten diesen kostenfreien Termin unter 24 Stunden vor Beginn absagen, fällt eine pauschalierte und verschuldensunabhängige Aufwandsentschädigung von 150€ netto an.
5. Laufzeit, Rücktritt und Kündigung
5.1 Der Vertrag wird auf eine unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit keine ordnungsgemäße Kündigung, ist der nächstmögliche Kündigungstermin der Ablauf jener Frist, welcher der ursprünglichen Mindestlaufzeit entspricht.
5.2 Falls ausnahmsweise eine Betreuungspauschale vereinbart wurde, endet der Vertrag mit Abschluss der vereinbarten Leistung.
5.3 Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung entspricht einem Monat.
5.4 Die Agentur hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde
- mit einer Zahlung trotz Fälligkeit und Mahnung zumindest zwei Monate im Verzug ist oder
- seine Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 4.1. verletzt.
5.5 Sollte in der Zeitspanne nach dem Vertragsschluss und vor dem Onboarding (erster Termin für die Betreuung des Kunden) ein Bewerber eingestellt werden, der nicht über die Agentur rekrutiert worden ist, dann stellt die Agentur 50% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
5.6 Sollte der Bewerber nach dem Onboarding aber vor Schaltung der Stellenanzeige eingestellt werden, so stellt die Agentur 75% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
6. Verzug des Kunden
6.1 Befindet sich der Kunde im Verzug, so behält sich die Agentur vor, ihre Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen und die Leistung zurückzuhalten – dies unbeschadet der Abrechnung bereits erbrachter (Teil-)Leistungen nach Punkt 4.
6.2 Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die Agentur muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie sich infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart.
6.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Agentur ist jederzeit berechtigt, (Teil-)Rechnungen zu legen. Fälligkeit tritt 7 Tage nach Rechnungsdatum ein.
7.2 Sofern nicht explizit abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise in Euro, netto und zuzügliche gesetzlicher Steuer und Abgaben, die vom Kunden zu tragen sind.
7.3 Bei Verzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu leisten. Für Mahnungen fällt eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 25,00 netto an.
7.4 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, es sei denn, es wurde Abweichendes vereinbart. Eine vom Kunden erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Gegen Ansprüche der Agentur kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
9. Haftung
9.1 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden und (Mangel-)folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
9.2 Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus: a) Der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. b) Der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.3 Die Agentur haftet nicht für unvollständige oder unrichtige Datenschutzerklärungen, Cookie-Erklärungen oder -Banner, Impressen, AGB oder Cookies des Kunden, auch wenn die Agentur eine Vorlage zur Verfügung stellt. Der Kunde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, welche Software und technischen Hilfsmittel eingesetzt werden und ist somit selbst verantwortlich, die eigenen Datenschutzerklärungen dahingehend anzupassen. Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Haftung.
10. Datenschutz und Datensicherheit
10.1 Die Datenschutzerklärung der Agentur ist unter folgenden Link abrufbar: www.jay‒solution.com/datenschutz
11. Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen der Agentur stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben der Agentur. Dem Kunden werden ausschließlich diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind.
11.2 Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im sonstigen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist untersagt. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Agentur ist als Urheberin zu nennen.
12. Rechte Dritter
12.1 Stellt der Kunde der Agentur Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das die Agentur bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so garantiert der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
12.2 Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang wegen Verstößen gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
13. Referenzwerbung
13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur zum Zweck der Eigenwerbung, den Namen und das Logo des Kunden zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite, den Social-Media-Auftritten und in etwaigen Print-Ausgaben verwenden darf und damit werben kann.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
14.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
14.2 Soweit in diesem Text auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
14.3 Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit österreichischen Rechts mit Ausnahme der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
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